
Art. 35d (neu)
Gemeinsame Vorschriften
1 Projekte für Umbauten oder Umnutzungen von ortsbildprägenden oder geschützten Bauten unterliegen der Gestaltungsberatung.
2 Die Bauabsichten sind vor der Ausarbeitung der Projektpläne der Baubewilligungsbehörde bekanntzugeben. Diese legt zusammen mit der Bauherrschaft und der Gestaltungsberatung unter Beachtung der Erhaltungsziele sowie des
Gebäudeinventars die Schutz- und Erhaltungsanordnungen fest.
3 Vor Erteilung der Baubewilligung unterbreitet die Baubewilligungsbehörde die Projektpläne der Denkmalpflege Graubünden zu einer abschliessenden Stellungnahme.
Mit der Baufreigabe anhand der oben beschriebenen Ausnahmeregelung und der Zahlung einer einmaligen Abgabe, pro. m2 Wohnfläche, ist die Liegenschaft neu als Zweitwohnung eingetragen.






Zur Erlangung der Baufreigabe bezüglich Wärmedämm- und Energiekonzept wird Gartenmann Engineering beauftragt.
Genehmigt durch das Bauamt Val Müstair im Januar 2023
Gartenmann Engineering bzw. Fabian Brütsch erstellt eine Thermische Simulation nach den Bauteilvorgaben aus dem Einzelbauteilnachweis.
Fazit
Bei nicht Benutzung muss das Haus nicht zusätzlich beheizt werden. Eine minimale Lösung nur mit einem Holzofen wäre grundsätzlich möglich. Der Ofen wäre vorzugsweise automatisiert, damit vor der Nutzung vorgewärmt werden kann. Von Vorteil ist die Wärmeabgabe über eine Fussbodenheizung im EG und allenfalls auch im Studio. Das Warmwasser wird durch den Ofen bereitgestellt.
