top of page

Planung und Bewilligung

21. Juli 2022 

Dumonda da Fabrica Baugesuch
13. Oktober 2022

Überarbeitung Fassade Ortsbildschutz

November 2022

Positiver Bauentscheid ohne Einsprachen

Januar 2023

Baufreigabe als Zweitwohnsitz

100_021 Nordwest-Fassade_edited.jpg

Art. 35d (neu)

Gemeinsame Vorschriften

1 Projekte für Umbauten oder Umnutzungen von ortsbildprägenden oder geschützten Bauten unterliegen der Gestaltungsberatung.

2 Die Bauabsichten sind vor der Ausarbeitung der Projektpläne der Baubewilligungsbehörde bekanntzugeben. Diese legt zusammen mit der Bauherrschaft und der Gestaltungsberatung unter Beachtung der Erhaltungsziele sowie des

Gebäudeinventars die Schutz- und Erhaltungsanordnungen fest.

3 Vor Erteilung der Baubewilligung unterbreitet die Baubewilligungsbehörde die Projektpläne der Denkmalpflege Graubünden zu einer abschliessenden Stellungnahme.

Mit der Baufreigabe anhand der oben beschriebenen Ausnahmeregelung und der Zahlung einer einmaligen Abgabe, pro. m2 Wohnfläche, ist die Liegenschaft neu als Zweitwohnung eingetragen.

Zur Erlangung der Baufreigabe bezüglich Wärmedämm- und Energiekonzept wird Gartenmann Engineering beauftragt.

Genehmigt durch das Bauamt Val Müstair im Januar 2023

Gartenmann Engineering bzw. Fabian Brütsch erstellt eine Thermische Simulation nach den Bauteilvorgaben aus dem Einzelbauteilnachweis.

Fazit

Bei nicht Benutzung muss das Haus nicht zusätzlich beheizt werden. Eine minimale Lösung nur mit einem Holzofen wäre grundsätzlich möglich. Der Ofen wäre vorzugsweise automatisiert, damit vor der Nutzung vorgewärmt werden kann. Von Vorteil ist die Wärmeabgabe über eine Fussbodenheizung im EG und allenfalls auch im Studio. Das Warmwasser wird durch den Ofen bereitgestellt.

004  Santa Maria - Haustechnik_edited.jpg
bottom of page